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Liebe Bürger,
In den vergangenen Jahren hatten wir mit sehr strengen und schneereichen Wintern zu kämpfen. Dabei mussten wir leider feststellen, dass die Anlieger eines Überflurhydranten sich nicht verpflichtet fühlten, diesen von Schnee und Eis frei zu halten. Dabei sollte es in Ihrem eigenen Interesse liegen, diese wichtige Aufgabe nicht zu vernachlässigen. Seit Mitte November wurden deshalb in ganz Raschau und Langenberg sowie in Teilen von Markersbach die Überflurhydranten mittels Schneepfähle markiert, damit diese bei viel Schnee nicht “untergehen”. Wir möchten Sie daher bitten, uns dabei behilflich zu sein, dass die Hydranten immer sofort einsatzbereit sind.
Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Raschau-Markersbach vom 19.08.2010: Abschnitt VII Sonstige Bestimmungen § 23 Pflichten von Anliegern
(1) [...]
(2) Hydranten, Straßenrinnen und Abflüsse dürfen nicht verdeckt und ihre Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Zu jedem Hydranten ist im Umkreis von mindestens 2 m ein Freiraum zu lassen.
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